Seit 21.05.2026 gilt das neue Abfallverbringungsrecht (EU/230(008)

Die Novelle der EU-Abfallverbringungsverordnung (VO (EU) 2024/1157) ist seit dem 21. Mai 2026 in Kraft und zwingend anzuwenden.
Der grenzüberschreitende Transport von Abfällen innerhalb der EU und in Drittstaaten wurde umfassend verschärft und digitalisiert.

Die wichtigsten Neuerungen im Überblick:

  • Digitale Pflicht (DIWASS): Die gesamte Abwicklung erfolgt vollständig elektronisch über das neue EU-System DIWASS (Digital Waste Shipment System).
  • Übergangsfrist für „Grüne Liste“: Für unkritische, nicht gefährliche Abfälle zur Verwertung („Grüne Liste“) gilt eine verlängerte Übergangsfrist.
    Die DIWASS-Nutzung ist hier erst ab dem 1. Januar 2027 verpflichtend.
  • Exportverbote für Plastikmüll: Die Ausfuhr von bestimmten Kunststoffabfällen (Abfallcode B3011 bzw. EU3011) in Nicht-OECD-Staaten ist ab dem 21. November 2026 strikt verboten.
  • Strenge Sicherheitsleistungen: Für notifizierungspflichtige Transporte müssen Finanzgarantien nun explizit alle potenziellen Kosten abdecken (Transport, Verwertung/Beseitigung, Lagerung).

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