Neue Anforderungen für Abfallerzeuger durch die EU-BattV/BattDG Durch die neue Reglung gibt es spezifische Anforderungen an die Entsorger. Diese müssen eine QfH sein. Vorheriger Beitrag Vereinbarung nach § 19 Abs. 2 NachwV Nächste Beitrag Seit 21.05.2026 gilt das neue Abfallverbringungsrecht (EU/230(008)