Herbert

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2.1.2 EU-Recht (Abfall und angrenzend)

Kurze Übersicht zu aktuellen Themen, Rechtsvorschriften, Änderungen und Aussicht auf kommende Regelungen im europäischem Abfallrecht und angrenzenden Rechtsgebieten. Der Link führt auf die jeweilige externe Quelle im Internet.

Vereinbarung nach § 19 Abs. 2 NachwV

Wenn der Fahrzeugführer beim Erzeuger aus Sicherheits- oder sonstigen Gründen nicht signieren darf und auch niemand beim Beförderer, z.B. Disponet signieren kann oder will, wird eine Vereinbarung nach § 19 Abs. 2 NachwV benötigt, die bei Bedarf vorgelegt werden muss. Diese Vereinbarung ist hier als Arbeitshilfe hinterlegt

Vertrag widerrufen