Seit 21.05.2026 gilt das neue Abfallverbringungsrecht (EU/230(008)
Die Novelle der EU-Abfallverbringungsverordnung (VO (EU) 2024/1157) ist seit dem 21. Mai 2026 in Kraft und zwingend anzuwenden.Der grenzüberschreitende Transport von Abfällen innerhalb der EU und in Drittstaaten wurde umfassend verschärft und digitalisiert. Die wichtigsten Neuerungen im Überblick:
